Autoversicherung günstig

günstige Autoversicherung online finden

Was ist mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall am eigenen Auto bestimmte Schäden abdeckt.
Sie deckt die gängigsten Schäden am eigenen Auto ab. Die Leistungen der Teilkaskoversicherung umfassen die Abdeckung von Schäden durch Brand und bei Unwetterschäden wie Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung. Aber auch Unfälle mit Wildtieren, Einbruch, Diebstahl, Steinschlagschäden an Glas sowie Schmorschäden an der Verkabelung sind versichert.

Schäden, die durch Eigenverschuldung oder auch durch mutwillige Beschädigung durch Dritte entstehen, werden in der Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt. Hierfür muss der Versicherungsnehmer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Höhe der Prämie für eine Teilkaskoversicherung errechnet sich aus der Typklasse des Fahrzeuges sowie der Regionalklasse, also dem Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist. Eine Minimierung des Beitrages durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist möglich. Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, welche Unfälle mit Tieren in der Police mit eingeschlossen sind. Bei einigen Versicherern sind beispielsweise Unfälle mit Vögeln ausgenommen, bei anderen wiederum werden Unfälle mit Nutztieren, wie Pferden oder Kühen nicht beglichen.

Wer sich ein neues Auto kauft, der wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Vollkaskoversicherung abschließen, vor allem dann, wenn der Wagen über einen Kredit finanziert wird. Nach etwa vier Jahren sollte geprüft werden, ob es aus finanzieller Sicht nicht besser wäre, in die Teilkasko zu wechseln, da der Zeitwert des Wagens zwischenzeitlich gesunken ist. Fährt man jedoch ein Auto, das noch einen Zeitwert von vielleicht 2000 Euro hat, dann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung nicht mehr. Wichtig ist es auch zu wissen, dass eine Teilkaskoversicherung nur bei der Versicherung möglich ist, bei der der Versicherungsnehmer auch seine Doppelkarte abgeholt hat.